Ihr großer Vorteil:
Mit DOCHOWs Küchen zu 10 Jahren Garantie.
Entdecken Sie was Service bedeutet.
Beim Kauf Ihrer Traumküche in unserem Küchenstudio gehen Sie keine Kompromisse ein – nicht in Qualität, Design oder im Service. Wir stehen mit voller Überzeugung hinter der Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen.
Deshalb bieten wir Ihnen eine außergewöhnliche Sicherheit: Auf alle EMV Kollektion Küchen ab 2024 gewähren wir eine Garantie von 10 Jahren. Vertrauen Sie auf die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit, die wir für Sie zu bieten haben und genießen Sie die Sicherheit und Komfort, der mit unserer 10-Jahres-Garantie einhergeht. Wählen Sie Qualität, die hält – wählen Sie DOCHOWs Küchen mit Geschmack.
Sichern Sie sich also noch heute unsere 10 Jahre Garantie und vereinbaren Sie jetzt ganz einfach einen Termin zur Küchenplanung.
*Es nehmen nur Küchen der EMV Kollektion Teil, die ab 2024 neu bei uns gekauft wurden.
Mit uns sind Sie beim Küchenkauf auf der sicheren Seite!
Das sagt auch der Heimwerkerkönig Mark Kühler!
Qualitätssicherung unserer Küchen
Versprechen von Qualität ist das Eine, sie tatsächlich zu gewährleisten, eine ganz andere Herausforderung. Aus diesem Grund legen wir großen Wert auf Genauigkeit und Detailtreue bei der Planung und Realisierung unserer Küchen. Hochwertige Küchenmöbel mögen zwar ihren Preis haben, doch die Investition lohnt sich: Sie bieten Langlebigkeit, einen hohen Nutzwert und Sicherheit gemäß den strengen Anforderungen des Umweltbundesamtes sowie der Verordnungen zu Gefahrstoffen.
Ein weiteres Zeichen für Qualität ist die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Verschleiß, falls nötig. Bei uns haben Kundenzufriedenheit und der Schutz der Verbraucher oberste Priorität, weshalb wir stets bereit sind, Ihnen bei allen wichtigen Anliegen mit unserem exzellenten Service beiseite zu stehen.
Erklärungen und besondere Garantie-Bestimmungen
Garantieerklärung:
Sie erhalten auf Küchenmöbelteile 10 Jahre Garantie für Neuware gemäß unseren Garantie-Bestimmungen auf die verwendeten Materialien sowie auf die Verarbeitungsqualität nach dem jeweils gültigen industriellen Stan- dard. Die Garantie beginnt mit der Übergabe / Abnahme der Küche und erstreckt sich ausschließlich auf den privaten üblichen Wohngebrauch.
Die Garantie kann nur durch den Erstkäufer geltend gemacht werden.
Garantieleistung:
Sollte ein Garantiefall vorliegen, wird das mangelhafte Produkt nach Wahl des Garantiegebers repariert oder durch ein gleiches oder gleichwertiges Produkt ausgetauscht.
Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatz oder Aufwendungsersatz werden durch die Garantie nicht begründet. Der Neubeginn
der Verjährung nach dem Austausch oder der Reparatur sind aus- geschlossen.
Voraussetzung einer Garantieleistung ist die Vorlage des Kaufvertrages oder einer Quittung.
Die Pflege- und Gebrauchshinweise der Produktinformation und des Güte- passes des Garantiegebers und des Herstellers sind zu befolgen.
BEDINGUNGEN UND AUSNAHMEN Garantie-Bestimmungen
Die Gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Garantie nicht beeinträchtigt.
Von der Garantie ausgenommen sind:
• normale und natürliche Verschleißerscheinungen
• Schäden, welche bei unsachgemäßem Transport, Lieferung oder der Montage/
Demontage entstanden sind
• Schäden jeglicher Art, verursacht durch Selbstabholung oder Fremd- und
Selbstmontage sowie Nichtbeachtung wichtiger Produktinformationen • unsachgemäßer Umgang mit Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeiten und nicht
geeigneten Pflegemitteln
• Umwelteinflüsse wie z.B. extreme Trockenheit/Luftfeuchtigkeit, Licht und
Temperaturen
• Überlastung z.B. von Böden oder Hängeschränken/Regalen über die
zulässigen Gewichtsobergrenzen hinaus
• Mutwillige Zerstörung, unsachgemäßer Gebrauch bzw. Nutzung, Zweck-
entfremdung, Überlastung oder Unfallschäden
• Schäden durch Anschmutzungen von Haustieren, Heizquellen,
Witterungseinflüsse
• warentypische Produkteigenschaften, die keinen Sachmangel darstellen • unsachgemäße Reinigung, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche
• Elektrische Geräte und Verschleißteile wie Glühlampen,
Leuchtstoffröhren und sonstige Leuchtmittel sowie Trafos und ähnliche Bauteile, elektrische oder elektronische Vorschaltgeräte, elektronische Berührungsschalter, auch wenn sie fest eingebaut sind
• Ausstellungsware
• Spülen und Armaturen
• Granitarbeitsplatten und Naturarbeitsplatten
• Möbel- und Anbauteile, die nicht direkt vom Küchenmöbel-Hersteller sind